Ablauf und Kosten
Rahmenbedingungen
Die Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch, in dem wir erste Fragen und Ihr Anliegen klären können. Danach vereinbaren wir je nach Wunsch und Bedarf weitere Termine.
Die Einheiten finden in der Regel 1x pro Woche oder alle 14 Tage statt. Die Gesamtdauer der Therapie ist abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Problemstellungen. Zur kurzfristigen Krisenintervention und Stabilisierung können mehrere Einzelsitzungen hilfreich sein. Zur Anregung und Begleitung tiefgreifender Veränderungen ist eine längerfristige Begleitung sinnvoll. Dies besprechen und entscheiden wir jedenfalls immer gemeinsam - sowohl zu Beginn als auch während der laufenden Therapie.
Kosten
Das Erstgespräch dauert zwischen 30 und 45 Minuten und kostet 50 Euro.
Eine reguläre Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet 80 Euro. Die Honorarnote wird gesammelt am Ende des Monats ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision kann ich leider keinen Kostenzuschuss der Krankenkasse anbieten. Somit ist auch keine ärztliche Überweisung notwendig.
Damit für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht, ist der Kostenzuschuss schon in meinem Honorar berücksichtigt und dieses dementsprechend niedriger als das Durchschnittshonorar graduierter Therapeut:innen.
Absageregelung
Absagen von Terminen bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über SMS, Anruf oder E-Mail sind kostenfrei.
Kurzfristige Absagen innerhalb von 24 Stunden werden in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Ich unterliege gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Inhalte der Therapie streng vertraulich sind.
Zusatzbezeichnung “in Ausbildung unter Supervision”
Ich befinde mich im abschließenden Abschnitt einer langjährigen und praxisintensiven Ausbildung zur Psychotherapeutin. Meine psychotherapeutische Tätigkeit wird regelmäßig von ausgebildeten Lehrtherapeut:innen begleitet. Das hat den Vorteil, dass nicht nur meine Expertise sondern auch jene eines Teams aus erfahrenen Psychotherapeut:innen in meine Arbeit einfließt und diese immer am neuesten Stand der Wissenschaft ist. Alle Lehrtherapeut:innen unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.